„Cyankali“ – Ein Film, den man sehen muss. Beklemmend aktuell

Mein Filmgedächtnis hat sich in der Zeit geprägt, als das Fernsehen noch mit analoger Technik arbeitete und bis Ende der 60er Jahre tagsüber Farbstreifen den Bildschirm zierten und ein Pfeif-, sprich: Mess-Ton das Ohr strapazierte. Um die Mittagszeit, zwischen 13.30 und 14.50 Uhr, verschwand das Testbild, und unter der Rubrik Testprogramm strahlte der DFF (Deutsche Fernsehfunk) Filme aus. Für mich die schönste Zeit des Tages. Weil unser Unterricht aber erst um 13.40 Uhr endete, rannte ich immer nach Hause, um nicht allzuviel zu verpassen.

Jeder über Fünfzig, der in der DDR groß geworden ist, wird sich an die „Halbzweifilme“ erinnern. Es waren preisgekrönte sowjetische Streifen wie das berührende Kriegsdrama „Wenn die Kraniche ziehen“, französische Filme wie „Lohn der Angst“ oder „Die Abenteuer des Till Ulenspiegel“ mit Gérard Philipe. Selbstverständlich liefen im Testprogramm auch großartige DEFA-Produktionen wie der Welterfolg „Stärker als die Nacht“ mit Wilhelm Koch-Hooge und Helga Göring, „Rivalen am Steuer“ mit Axel Monje, „Semmelweiß –Retter der Mütter“ mit Horst Drinda oder „Carola Lamberti – Eine vom Zirkus“ mit Henny Porten.

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Hete (Grete Mosheim) versucht einen Arzt für die Abtreibung zu finden. Dr. Möller (Ludwig Andersen) lehnt ab

Das war lebendige Geschichte, die ich da jeden Tag einsog – spannend, unterhaltsam und bildend. Denn viele Filme rankten sich um historische, gesellschaftliche  und politische Ereignisse. Leider sind sie heute aus den TV-Programmen verschwunden. Vielleicht gibt es noch Filmkunst-Theater, wo sie hin und wieder über die Leinwand flimmern. Sie hätten der jungen Generation einiges zu sagen.

Es gibt Bilder, die sitzen fest in meinem Gedächtnis. Und wenn ich es bedenke, habe ich mir als Kind mit manchen Filmen viel zugemutet. Der Stummfilmklassiker „Cyankali“ gehört dazu:

Berlin, Ende der 1920er Jahre. Die junge Hete arbeitet als Büroangestellte in einer Fabrik. Dort ist auch ihr Verlobter Paul angestellt. Eines Tages stellt Hete fest, dass sie schwanger ist. Trotz seiner sozialen Not entscheidet sich das Paar für das Baby. Als Paul arbeitslos wird, zerplatzt der Traum von der kleinen Familie. Hete versucht, einen Arzt zu finden, der bereit ist, bei ihr eine Abtreibung vorzunehmen. Als sie scheitert, geht sie zu einer Engelmacherin  und erhält als Abtreibungsmittel ein Fläschchen Zyankali. Doch die Dosis, die Hete einnimmt, ist zu stark und sie stirbt qualvoll an einer Vergiftung. Einer der Ärzte, die sie aufgesucht hatte,  zeigte sie an.

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Renate Krößner als Hete 1977 im DDR-Fernsehfilm  von Jurij Kramer 

Die Beklemmung, die ich als Zwölfjährige empfunden habe angesichts der Verzweiflung, kehrte zurück, als ich mir dieser Tage den Trailer zur DVD „Cyankali“ ansah, die zusammen mit der Neuverfilmung des DDR-Fernsehens aus dem Jahr 1977 als Edition vom Filmmuseum Potsdam und dem Filmverlag absolut MEDIEN herausgegeben wurde. Als ich 1962 den Stummfilm von Hans Tintner sah, wusste ich nichts über die Hintergründe der Geschichte, den Abtreibungsparagraphen 218, der seit 1871 im deutschen Strafrecht verankert ist. Das Reichsstrafgesetz belegte einen Schwangerschaftsabbruch mit fünf Jahren Zuchthaus. Es wurde 1926 gelockert und diese Gesetzwidrigkeit „nur“ noch mit einer Geldstrafe oder mit Gefängnis unter drei Monaten bestraft. Eine Reform des Paragraphen 1927 legalisierte den Schwangerschaftsabbruch dann aus medizinischen Gründen. Die Angst vor der Strafe war jedoch bei den Arbeiterfrauen in den 20er Jahren lange nicht so groß wie die vor noch erdrückenderer sozialer Not, nicht zu wissen, wie man das Kind ernähren soll. So stieg die Zahl der Abtreibungen weiter.

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Filmszene aus dem Stummfilm „Cyankali“ von 1930: Hete und Paul sind verzweifelt

1926 stellte der 45. Ärztetag in Eisenach fest, dass „die Zahl der jährlichen Abtreibungen in Deutschland auf 500.000 bis 800.000 geschätzt wird, darunter 10.000 Todesfälle“. Sie geschahen, bedingt durch den Paragraphen 218, in der Illegalität. Progressive Ärzte, Wissenschaftler und Künstler wie Friedrich Wolf, die das Dilemma in den Proletarierfamilien erkannt hatten, setzten sich vehement für eine humane Gesetzgebung ein. Sie forderten die ersatzlose Streichung des § 218 oder wenigstens Straffreiheit bei einem Abbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten.  Die Frauen sollten ein Recht darauf haben, selbst darüber zu bestimmen, ob sie das Kind zur Welt bringen wollen.

Friedrich Wolf war nicht nur ein anerkannter Arzt und überzeugter Kommunist, sondern auch erfolgreicher und vielgespielter Dramatiker in der Weimarer Republik. 1928 veröffentlichte er seine Streitschrift „Kunst ist Waffe!“ und nahm unter dieser Maxime kritisch zu brennenden Problemen seiner Zeit Stellung. 1929 erschien sein Sozialdrama „Cyankali“. Das Bühnenstück löste eine gesellschaftliche Debatte um den Schwangerschaftsabbruch aus, dessen Legitimierung Vertreterinnen für die Rechte der Frauen wie die Malerin Käthe Kollwitz seit Anfang der 20er Jahre forderten. Da Friedrich Wolf aus seiner politischen Überzeugung keinen Hehl machte, versuchten seine Gegner, ihn mit dem Vorwurf illegaler Abtreibungen zu diskreditieren. Doch er genoss hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und im Ausland, sodass die Kampagnen ins Leere liefen.

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Grete Mosheim als Hete, Filmfoto

Der ambitionierte jüdische Schauspieler und Filmproduzent Hans Tintner griff das Thema auf und realisierte 1929/30 nach Wolfs Bühnenstück den erschütternden Film . Die Zensur verbot „Cyankali“ mehrfach. Erst nach zahlreichen Schnitten gab sie den Film 1930 für die Kinos frei. Die Uraufführung fand mit großem Erfolg am 23. Mai 1930 im Berliner Kino Babylon am Bülow Platz statt. Drei Jahre später, mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933, verschwand der Film aus den Lichtspieltheatern. Zu den ersten Gesetzen, die das NS-Regime erließ, gehörte die Paragraphen 219 und 220 des StGB, die Schwangerschaftsabbrüche wieder stärker unter Strafe stellen.

Und wo stehen wir heute? Wirklich geändert hat sich seit 1871 nichts. Der Paragraph 218 steht noch immer im deutschen Strafgesetzbuch. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland heute noch mit einer Freiheitsstrafe bedroht, wenn auch Ausnahmen und Grenzen definiert sind. Einen Lichtblick schien es mit der 1974 vom Bundestag verabschiedeten Fristenregelung zu geben. Sie sah Straffreiheit bei Abbrüchen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten vor, wie seinerzeit von Friedrich Wolf gefordert. Im Februar 1975 wurde das vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit des menschlichen Lebens befunden. Am 6. Mai 1976 verabschiedete der Bundestag eine modifizierte Indikationsregelung als Kompromiss. Neben der medizinischen, der kriminologischen und der eugenischen (bei Schädigung des Kindes) Indikation bleibt eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen nun auch bei sozialer Notlage straffrei.
Die Reform des Paragraphen 218 ist vom Bundesverfassungsgericht immer wieder als verfassungswidrig zurückgewiesen worden. Der Kampf um den Schwangerschaftsabbruch polarisierte die Gesellschaft in der BRD bis in die 90er Jahre.

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Erstmalig erscheinen die Filmversionen von „Cyankali“ auf DVD. Die Edition enthält tolle Extras wie einen Rundfunkbeitrag von 1978 zu Friedrich Wolfs Stück. Erhältlich für 24,90 € online und im Handel

Die DDR war in puncto Selbstbestimmungsrecht der Frauen der BRD weit voraus. Sie hat den Paragraphen 218 abgeschafft. Am 9. März 1972 verabschiedete die Volkskammer der DDR ein Gesetz, das eine Fristenlösung vorsah. Jede Frau konnte innerhalb der ersten drei Monate ungestraft eine Interruption vornehmen lassen. Ohne dass sie eine Indikation erfüllen musste. Die Aufklärung über eventuelle Risiken wie die Gefahr, keine Kinder mehr bekommen zu können, übernahmen die überweisenden Gynäkologen. Gegenstimmen gab es aus religiösen Gründen von den Volkskammer-Abgeordneten der Fraktion der CDU.

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Hete stirbt. Filmszene mit Renate Krößner ( Hete), Ursula Braun (Mutter), Hermann Beyer (Paul) und Heinz Behrens (Dr. Möller) aus dem DFF-Film 1977

Dieser Fortschritt wurde 1990 mit dem Beitritt der DDR zur BRD und ihrem Rechtssystem hinfällig. Eine Kompromisslösung zwischen dem alten DDR-Recht und dem StGB der Bundesrepublik musste gefunden werden, denn die Frauen aus den neuen Bundesländern wollten ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht aufgeben.  Am 29. Juni 1995 beschloss der Bundestag das Abtreibungsrecht, nachdem die Interruption innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleibt, wenn die Frau eine nach § 218a Abs. 1 StGB vorschriftsgemäße Beratung nachweist oder eine Indikation nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB. Damit waren die Debatten aber nicht beendet. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ , das im Januar 2010 in kraft trat, wurden die Anforderungen an eine umfassende Aufklärung, Betreuung und Begleitung der Schwangeren bei einer möglichen medizinischen Indikation neu geregelt. Das Gesetz schreibt nun auch für Abbrüche nach der 14. SSW eine dreitägige Frist zwischen Diagnose und Schwangerschaftsabbruch vor, die es zuvor nicht gab. Die angehenden Eltern sollen nicht im ersten Schock nach der Diagnose eine Entscheidung treffen.

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Marianne Wünscher als „Engelmacherin“ Madame Heye und Renate Krößner. DFF-Film 1977

Die hochkarätig besetzte Neuverfilmung des DDR-Fernsehens von Friedrich Wolfs Theaterstück „Cyankali“ entstand 1977 aus Anlass des 5. Jahrestages der Abschaffung des Paragraphen 218 in der DDR. In der Rolle der Hete ist Renate Krößner zu sehen, Hermann Beyer spielt deren Verlobten Paul. In den anderen Rollen hat Regisseur Jurij Kramer u. a. Annekathrin Bürger, Marianne Wünscher, Rolf Römer und Heinz Behrens besetzt.

Wenn wir uns umsehen in unserem Land, ist die Aktualität des Themas beklemmend. Den Paragraphen 218  gibt es immer noch, Abtreibung ist wie vor 145 Jahren grundsätzlich immer noch strafbar. Zeit, neu zu diskutieren.

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Ich danke dem Filmverlag absolut MEDIEN für die Fotos.

Ein Gedanke zu „„Cyankali“ – Ein Film, den man sehen muss. Beklemmend aktuell“

  1. Richtig ist, dass die Deutsche Demokratische Republik(DDR) dem Bonner Staat in puncto Schwangerschaftsunterbrechung weit voraus war.
    Aber:
    Vor der Verabschiedung des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft gab es ein Indikationenmodell, welches aber offensichtlich unzureichend war.
    Offiziell starben JÄHRLICH in der Deutschen Demokratischen Republik(DDR) 70-80 Frauen durch illegale Abtreibungen, hinzu kam eine hohe Dunkelziffer. Pi mal Daumen könnten PRO JAHR plus/minus 150 – einhundertfünfzig – Frauen an illegalen Schwangerschaftsunterbrechungen gestorben sein. Das zeigt, dass dieses Indikationenmodell unzureichend war.
    Dennoch: Auch wenn die DDR nicht in jeder Beziehung das Gelbe vom Ei war, so war sie nicht nur bezüglich Abtreibung dem Bonner Staat weit voraus.

    Markus Wolf
    Nicht bluts-, aber politisch verwandt mit dem ehemaligen Stasi-Chef Markus Wolf

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